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Unser Service für Patienten und Therapeuten
Nachfolgende Dokumente bieten Ihnen Hilfe und Unterstützung wenn es darum geht, naturheilkundliche Therapien von privaten Krankenkassen oder Beihilfen erstattet zu bekommen. Weitestgehend ist solch eine Erstattung möglich.
- Beihilfe muss nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel bezahlen
- Beihilfefähigkeit einer Kräuterteemischung der TCM
- Zur Einstufung eines Präparats als Arzneimittel iSd Beihilfeverordnung
- Hyaluronsäure-Fertigspritze "GO-ON" zur intraartikulären Anwendung bei Gelenkerkrankungen; Arzneimittel i.S.d. Beihilferechts
- Urteil - Zuschuß zu den Kosten des verordneten Arzneimittels Gammaplan zugewähren.
- Hauptsache, es wirkt: PKV muss für Heilpraktiker-Therapie zahlen
- Gerichtsbeschlüsse, 26KB / .PDF
- Gerichtsurteil Nahrungsergänzung - der Zweck zählt, 914KB / .JPG
- Gesetzliche Krankenkassen müssen standardmäßig eingesetzte Arzneimittel der alternativen Medizin bezahlen, 135KB / .PDF
- Kostenerstattung durch die Krankenkassen, 56KB / .PDF
- Krankenkassen blocken Naturheilverfahren
- Gesetzliche Krankenkassen und Heilpraktikerleistungen
Auf Seite 53, rechte Seite, Absatz 2, wurde per Gesetz vom Januar 2012 beschlossen, dass auch " Leistungen von nicht zugelassenen Leistungserbringern" erstattet werden dürfen.