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Fördergesellschaft für angewandte Cellsymbiosistherapie® (FCT) mbH

Satzung

Gemeinnützige Fördergesellschaft für angewandte Cellsymbiosistherapie® (FCT) mbH

Geschäftsführer Thomas Glosemeyer, Poggenborg 24, 49811 Lingen

Auszug aus der Satzung

Firma und Sitz

  1. Die Firma der Gesellschaft lautet
    Gemeinnützige Fördergesellschaft für angewandte Cellsymbiosistherapie® (FCT) mbH
  2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in 49811 Lingen.

Zweck und Gegenstant des Unternehmens

  • Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Bereich Krebs, Autoimmunerkrankungen, Alterserkrankungen wie Demenz, Alzheimer und Parkinson, Allergien, neuro-degenerative Erkrankungen, neurologische Erkrankungen, kardiovaskuläre Erkrankungen und Immunsystem-Erkrankungen.
  • Unternehmensgegenstand ist die Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen und Forschungsvorhaben im Bereich Naturheilkunde, komplementäre und alternative Medizin. Dazu gehören auch die Vergabe von Forschungsaufträgen oder die Trägerschaft von Wissenschafts- oder Forschungseinrichtungen gem. § 68 Nr. 9 AO.

Ideelle und organisatorische Ausrichtung der Gesellschaft

Grundlage allen Handelns der Gesellschaft ist die Förderung und Erhaltung der Gesundheit des Menschen durch Naturheilkunde, komplementäre und alternative Medizin.

Gemeinnützigkeit

  1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.
  4. Die Gesellschaft darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigen.

Weitere Informationen

Labordokumentierte Behandlungs-
berichte im Akademie- und Therapeutenbereich.

Therapeutischen Fachkreisen werden die zum Eintritt notwendigen Passworte nach schriftlicher Anfrage zur Verfügung gestellt.

Eine Legitimation als Angehöriger medizinischer Fachkreise (Arzt, Heilpraktiker) ist laut Gesetzgeber verpflichtend.

Ansprechpartner

Geschäftsführer:
Thomas Glosemeyer

Telefax:
+49 (0)591-6101781

E-Mail:
info@fct-mbh.de


Was möchten Sie tun?

Bücher, Filme, CD-ROM´s

Fragen und Kontakt